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Schlagwort: KfW

Familie vor sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilie – KfW-Förderung für Wohneigentum

Neues Förderprogramm für Familien ab 0,25% effektivem Jahreszins

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ab sofort (9.2024) ein neues zinsgünstiges Förderprogramm für Familien an. Das Programm richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wir haben die Eckdaten wie folgt zusammengefasst:

Wohn­eigentum für Familien – Bestands­erwerb:

Förderkredit ab 0,25 % effektiver Jahreszins

  • Für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die energieeffizient saniert wird
  • Kredithöchstbetrag: 100.000 bis 150.000 Euro
  • Förderung abhängig vom Einkommen

Was wird gefördert?

  • Kauf von bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Deutschland
  • Sanierung zur Energieeffizienz (mindestens Effizienzhaus 70)

Voraussetzungen:

  • Energiebedarfsausweis der Klasse F, G oder H erforderlich
  • Sanierung muss innerhalb von 4,5 Jahren erfolgen

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern oder Alleinerziehende
  • Eigenbedarf (mind. 50 % Miteigentumsquote)
  • Max. Haushaltseinkommen: 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je Kind)

Konditionen:

  • Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Zinssätze ab 0,25 %

Hier ist eine übersichtliche Tabelle zu den Konditionen des Förderkredits:

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins p.a.Effektiver Jahreszins
7 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,25 %0,25 %
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,33 %1,34 %
11 bis 25 Jahre20 Jahre1 bis 3 Jahre2,82 %2,86 %
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,50 %1,51 %
26 bis 35 Jahre20 Jahre1 bis 5 Jahre3,26 %3,31 %

Die vollständigen Eckdaten finden Sie hier:

Gerne helfen wir Ihnen, die passende Finanzierung für Sie zu finden.

Klimafreundliches Einfamilienhaus – KfW-Förderprogramm für Wohneigentum für Familien

Verbesserung KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ – Zins ab 0,01 % eff. p.a.

Hier geht’s direkt zum Förderprogramm

Ab dem 16.10.2023: Für den klimafreundlichen Neubau verbessert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bedingungen für das Förderprogramm Wohneigentum für Familien.

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Hier geht’s zum gesamten Förderprogramm

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