Skip to main content

Autor: Ingo Schürmann

Familie vor sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilie – KfW-Förderung für Wohneigentum

Neues Förderprogramm für Familien ab 0,25% effektivem Jahreszins

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ab sofort (9.2024) ein neues zinsgünstiges Förderprogramm für Familien an. Das Programm richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wir haben die Eckdaten wie folgt zusammengefasst:

Wohn­eigentum für Familien – Bestands­erwerb:

Förderkredit ab 0,25 % effektiver Jahreszins

  • Für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die energieeffizient saniert wird
  • Kredithöchstbetrag: 100.000 bis 150.000 Euro
  • Förderung abhängig vom Einkommen

Was wird gefördert?

  • Kauf von bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Deutschland
  • Sanierung zur Energieeffizienz (mindestens Effizienzhaus 70)

Voraussetzungen:

  • Energiebedarfsausweis der Klasse F, G oder H erforderlich
  • Sanierung muss innerhalb von 4,5 Jahren erfolgen

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern oder Alleinerziehende
  • Eigenbedarf (mind. 50 % Miteigentumsquote)
  • Max. Haushaltseinkommen: 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je Kind)

Konditionen:

  • Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Zinssätze ab 0,25 %

Hier ist eine übersichtliche Tabelle zu den Konditionen des Förderkredits:

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins p.a.Effektiver Jahreszins
7 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,25 %0,25 %
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,33 %1,34 %
11 bis 25 Jahre20 Jahre1 bis 3 Jahre2,82 %2,86 %
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,50 %1,51 %
26 bis 35 Jahre20 Jahre1 bis 5 Jahre3,26 %3,31 %

Die vollständigen Eckdaten finden Sie hier:

Gerne helfen wir Ihnen, die passende Finanzierung für Sie zu finden.

Energieberater bespricht Sanierungspläne mit Hausbesitzer – Kürzungen der Fördermittel

Energieberatung bei Haussanierung wird ab sofort gekürzt.

Die Bundesregierung kürzt aufgrund hoher Nachfrage die Fördermittel zur Energieberatung ab dieser Woche. Die Fördersätze sinken von 80% auf 50%, und die maximalen Zuschüsse pro Beratung werden ebenfalls halbiert.

Wer sein Haus sanieren will, kann Unterstützung von einem Energieberater erhalten, wofür bisher Fördermittel zur Verfügung standen. Die hohe Nachfrage hat die Regierung nun zu Kürzungen gezwungen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erreichten die Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden bis Juli 2024 mit 80.000 einen Höchststand. Deshalb sei eine Reduzierung der Fördersätze und Zuschüsse nötig, um das Programm fortzuführen.

Die Nachfrage nach Energieberatungen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht, von 10.000 Anträgen im Jahr 2019 auf 130.600 im Jahr 2023.

Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt unverändert bestehen. Damit können weiterhin höhere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, in Anspruch genommen werden.

Die Kürzungen stoßen auf Kritik. Verbände bemängeln die Benachteiligung von Wohnungseigentümern und warnen vor zunehmender Unsicherheit, da langfristige Planungen durch ständige Änderungen erschwert werden.

Ich möchte mir eine Überblick über die Förderungen verschaffen

Einfamilienhaus mit energetischen Verbesserungen – Preissteigerung durch Energieeffizienz

So stark wirkt sich die Energieeffizienzklasse auf Hauspreise aus

Die Energieeffizienzklasse gewinnt auf dem Immobilienmarkt zunehmend an Bedeutung. Eine ImmoScout24-Analyse von Einfamilienhäusern zeigt, wie sich die Kaufpreise in Abhängigkeit von Energieeffizienzklassen und Baujahr unterscheiden“ lautet es in einer Studie des Portalanbieters Immobilienscout24.

  • Der Preisunterschied zwischen den Energieeffizienzklassen A und H beim Altbau liegt bei 49 Prozent.Der Preisunterschied zwischen den Energieeffizienzklassen A und H beim Altbau liegt bei 49 Prozent.
  • Eine Sanierung zur nächsthöheren Energieeffizienzklasse hebt den Wert von Einfamilienhäusern je nach Baualter um bis zu 17 Prozent.
  • Besonders Einfamilienhäuser der Baujahre 1979 bis 1990 können schon durch kleinere Sanierungsmaßnahmen einen höheren Preis erzielen.

Hier geht es zum gesamten Artikel

Wie Sie Ihre Sanierung fördern oder bezuschussen können, erfahren Sie in unserem Fördermittelfinder.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Finanzierung sowie der Umsetzung Ihrer Sanierung.

Logistikimmobilie im Bau in Austin, Texas – Investment der DEUTSCHE FINANCE GROUP

„Logistik ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg“ – attraktive Geldanlage im Anflug

Der Investmentfonds beteiligt sich als Co-Investor an der Errichtung von fünf neuen Logistikimmobilien im Großraum von Austin, Texas, einer Technologie-Hochburg im Süden der USA. Diese Immobilien werden an Mieter aus den Bereichen Logistik, Industrie und Light Industrial vermietet. Die Projekte werden in zwei Bauphasen realisiert: Im ersten Bauabschnitt entstehen zwei Gebäude, deren Bau im April 2024 begonnen hat und bis April 2025 abgeschlossen sein soll. Der zweite Bauabschnitt umfasst drei weitere Gebäude, deren Bau im Januar 2025 starten und bis Dezember 2025 fertiggestellt sein soll.

Die Anlagestrategie des Investmentfonds zielt darauf ab, als Mehrheitsgesellschafter in die Immobilien zu investieren und das Co-Investment bis zum Ende der Fondslaufzeit zu halten. Am Ende der Laufzeit ist geplant, die Immobilien zu veräußern und den erwarteten Veräußerungsgewinn (nach Abzug der Kosten und Steuern) an die Anleger des Fonds auszuschütten.

Sie wollen mehr erfahren? Hier haben Sie die Möglichkeit sich über ein regelmäßiges Webinar tiefe Inhalte anzueignen.

Schauen Sie sich die Analyse über den Immobilienmarkt USA und prüfen Sie selbst

Strategie

Die DEUTSCHE FINANCE GROUP ist als Investmentmanager spezialisiert auf institutionelle Private Market-Investments in den Bereichen Immobilien, Private Equity Real Estate und Infrastruktur. Dabei liegt der Fokus auf Investments mit Wertsteigerungspotential und kurzer Laufzeit. Durch ein hervorragendes weltweites Netzwerk zu institutionellen Partnern verfügt die DEUTSCHE FINANCE GROUP über einen Zugang zu allen bedeutenden internationalen Märkten. Hier mehr erfahren !

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe – umweltfreundliche Heizanlage nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz 2024

Seit 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch immer die Transformation hin zu umweltfreundlichen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vorantreiben. Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl zwischen verschiedenen technologieoffenen Lösungen für Neubauten und die Modernisierung bestehender Heizungsanlagen. Informationen zu staatlichen Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Details zu den Erfüllungsoptionen im Heizungsgesetz und worauf dabei zu achten ist, können Sie unter www.freie-waerme.de nachlesen.

Individuelle Wärmeplanung mit regenerativen Heizungstechniken

“Der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage im Rahmen der GEG-Erfüllungsoptionen ist jederzeit möglich, solange die Kommunalen Wärmeplanungen noch nicht veröffentlicht wurden”, teilt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), mit. Er empfiehlt, sich von den örtlichen Heizungsfachleuten beraten zu lassen, da sie am besten wissen, welches regenerative Heizungssystem sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude am effizientesten ist und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.

Heizungsmodernisierungen tragen direkt zu Energieeinsparungs- und Klimazielen bei

“Die dezentralen Lösungen der Heizungs- und Ofentechnik mit erneuerbaren Energien tragen direkt und ohne Verzögerungen zu den Energieeinsparungs- und Klimazielen bei”, ergänzt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Man unterstütze die ab dem neuen Jahr bundesweit beginnende Kommunale Wärmeplanung, jedoch dürfe sie den Transformationsprozess mit dezentralen Wärmetechniken nicht behindern.

GEG-Erfüllungsoptionen für Neubauten

Das GEG gilt seit dem 01.01.2024 zunächst verbindlich für neu einzubauende Heizungen in ausgewiesenen Neubaugebieten. Dort dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Hierzu zählen unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (wie Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Brennstoffe nutzen (wie Bio-Methan, erneuerbare Flüssigbrennstoffe)
  • Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel, Solarthermie oder grünem/blauem Wasserstoff
  • “H2-Ready“-Gasheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie (wie Kamin- oder Kachelöfen mit Pellets, Scheitholz)

GEG-Optionen für bestehende Gebäude

Für den Gebäudebestand gelten neben den 65 Prozent-Erfüllungsoptionen auch folgende Regelungen:

  • Gas- oder Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, können noch bis spätestens zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Brennstoff betrieben werden.
  • Neue Gas- oder Ölheizungen sind vorübergehend in verschiedenen Konstellationen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien zulässig, zum Beispiel als Hybridlösung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder wenn sie teilweise mit Biomethan oder erneuerbaren Flüssigbrennstoffen betrieben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gas- oder Ölheizungen, die neu eingebaut werden, gemäß GEG verbindlich von einem Heizungsfachmann beraten werden. Zudem müssen ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien (wie Biomasse, Biomethan, grüner/blauer Wasserstoff, erneuerbare Flüssigbrennstoffe) genutzt werden (15 % im Jahr 2029, 30 % im Jahr 2035, 60 % im Jahr 2040).
  • Falls eine Gas- oder Ölheizung defekt ist, kann sie repariert werden.
  • Für irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizungen gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer sie die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen müssen (gebrauchte Heizungen oder Miet-Heizungen).
Krankenkassenkarte auf Euro-Münzen – Zusatzbeiträge und GKV-Finanzierung

Beinahe die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassenkassen hat die Zusatzbeiträge erhöht

„Fast jede zweite gesetzliche Krankenkasse in Deutschland hat zum Jahresanfang die Zusatzbeiträge erhöht. Zudem haben die 96 Krankenkassen im Jahr 2023 insgesamt ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro eingefahren – statt des erwarteten Rekorddefizits von 17 Mrd. Euro. Das zeigen vorläufige Zahlen des Ministeriums.

Zum Jahresanfang 2024 hat fast die Hälfte der deutschen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. 45 Kassen haben den Beitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegen kann, nach oben geschraubt. Genauso viele haben ihn unverändert gelassen, vier haben ihn gesenkt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist dabei von 1,6% im Vorjahr auf 1,7% gestiegen. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit Anfang der Woche bekannt gegeben.

GKV fährt Defizit in Höhe von 1,9 Mrd. Euro ein

Gleichzeitig veröffentlichte das Ministerium auch noch vorläufige Finanzkennzahlen zu den gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023. Demnach hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im vergangenen Jahr ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbuchen müssen. Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 304,4 Mrd. Euro stehen laut Angaben des Ministeriums Ausgaben von 306,2 Mrd. Euro gegenüber.

Bundesgesundheitsministerium: GKV-Finanzierung hat sich stabilisiert

Das Defizit hänge maßgeblich damit zusammen, dass im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes insgesamt 2,5 Mrd. Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abgeführt wurden.

Ende 2023 betrugen die Finanzreserven der Krankenkassen 8,4 Mrd. Euro, oder rund 0,3 Monatsausgaben. Gesetzlich ist eine Mindestreserve von mindestens 0,2 Monatsausgaben festgeschrieben. Der Gesundheitsfonds verzeichnete ein „zu erwartendes Defizit“ von 3,3 Mrd. Euro, die Liquiditätsreserve betrug zum 15.01.2024 rund 9,4 Mrd. Euro, wie das Ministerium bekannt gab.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die vorläufigen Zahlen als Beweis dafür an, dass es mithilfe des Finanzstabilisierungsgesetzes gelungen ist, „die Finanzlage der GKV zu stabilisieren“. Für 2023 wurde für die gesetzliche Krankenversicherung nämlich ursprünglich ein Defizit von 17 Mrd. Euro erwartet. Gleichzeitig bliebe die Stabilisierung der GKV-Finanzen eine „dauerhafte Aufgabe“, so Lauterbach.

Steigende Kosten für Krankenhausbehandlungen, Impfungen, Pflege

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Leistungsausgaben um 5,6%, die Verwaltungskosten um 1,6%. Maßgeblich beeinflusst wurden die Ausgaben dabei von höheren Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen, die um rund 6,1 Mrd. Euro, oder 7%, im Vergleich zum Vorjahr wuchsen. Vor allem in der stationären psychiatrischen Behandlung war ein steiler Anstieg zu verzeichnen (+13.5%, bzw. 1,1 Mrd. Euro). Auch im Bereich der Schutzimpfungen (+13,6%) sowie im Bereich der häuslichen Krankenpflege (+12,2%) stiegen die Ausgaben deutlich an.

Stimmen aus der Branche

Der GKV-Spitzenverband mahnte laut AFP-Bericht die Politik, sich nicht an die Beitragsspirale zu gewöhnen. Sprecher des Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte, es bedürfe Reformen, die „sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren.“

Auch der BKK Dachverband spricht sich für „echte Strukturreformen“ aus – ohne diese sei eine nachhaltige Finanzierung der GKV nicht möglich. „Sonst sind massive Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten unausweichlich, die zu Gunsten einiger Weniger verpuffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht hat, dass es keine Steuerzuschüsse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV geben soll“, so Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. (js)“ s. Artikel AssCompact

Logistikzentrum als Sachwertinvestition für stabilen Vermögensaufbau

Neues Sachwertinvestment in Vorbereitung

Deutsche Finance Fund 23 – Investition in Logistik

In der Welt der Finanzen gibt es ständig neue Trends und Möglichkeiten, Geld zu investieren. Eine Investmentoption, die in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen hat, sind Sachwertinvestitionen. Sachwertinvestitionen bieten Anlegern die Möglichkeit, in reale Vermögenswerte wie Immobilien, Rohstoffe und Infrastruktur zu investieren. In diesem Blog werden wir die Vorzüge von Sachwertinvestitionen erkunden und warum sie eine vielversprechende Möglichkeit darstellen, Ihr Portfolio zu diversifizieren und Ihr Vermögen zu schützen.

Hier zum kostenfreien Webinar anmelden

1. Stabilität in unsicheren Zeiten

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Volatilität suchen Anleger oft nach sicheren Häfen für ihr Geld. Sachwerte, wie beispielsweise Immobilien, sind im Allgemeinen weniger anfällig für die Schwankungen der Finanzmärkte. Sie bieten eine Stabilität und Sicherheit, die Aktien und Anleihen möglicherweise nicht bieten können. Das bedeutet, dass Sachwertinvestitionen eine ausgezeichnete Möglichkeit sein können, Ihr Vermögen zu schützen, wenn die Märkte turbulenter werden.

2. Inflationsschutz

Inflation ist ein ständiges Anliegen für Anleger. Sachwerte haben oft das Potenzial, sich gegen Inflation abzusichern. Wenn die Preise für Güter und Dienstleistungen steigen, steigen in der Regel auch die Preise für Sachwerte wie Immobilien und Rohstoffe. Das bedeutet, dass Ihre Sachwertinvestitionen im Laufe der Zeit an Wert gewinnen können und Ihnen helfen, die Kaufkraft Ihres Geldes zu erhalten.

3. Diversifikation des Portfolios

Eine gut diversifizierte Anlagestrategie ist entscheidend, um das Risiko zu minimieren. Sachwertinvestitionen bieten eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Portfolio zu diversifizieren. Wenn Ihr Portfolio hauptsächlich aus Aktien und Anleihen besteht, kann die Aufnahme von Sachwerten dazu beitragen, die Gesamtrisiken zu reduzieren und die langfristige Stabilität zu erhöhen.

4. Langfristiges Wachstumspotenzial

Sachwertinvestitionen haben oft ein langfristiges Wachstumspotenzial. Dies gilt insbesondere für Immobilien, die im Laufe der Zeit an Wert gewinnen können. Durch den Erwerb von Sachwerten und deren langfristige Verwaltung können Anleger von langfristigen Wertsteigerungen profitieren.

5. Steuervorteile

In einigen Ländern gibt es Steuervorteile für Sachwertinvestitionen. Diese Vorteile können je nach Standort und Art der Investition variieren, sollten jedoch unbedingt in Betracht gezogen werden. Sie können Ihre Rendite erheblich verbessern.

Fazit

Sachwertinvestitionen sind eine aufregende Möglichkeit, Ihr Portfolio zu diversifizieren und Ihr Vermögen zu schützen. Sie bieten Stabilität in unsicheren Zeiten, Inflationsschutz, langfristiges Wachstumspotenzial und sogar potenzielle Steuervorteile. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sachwertinvestitionen nicht ohne Risiken sind. Sie erfordern gründliche Recherche, Planung und langfristige Strategien.

Bevor Sie sich für Sachwertinvestitionen entscheiden, sollten Sie Ihre finanziellen Ziele, Risikotoleranz und Anlagehorizont sorgfältig prüfen. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sachwertinvestitionen zu Ihrer individuellen finanziellen Situation passen.

Insgesamt bieten Sachwertinvestitionen eine aufregende Möglichkeit, Ihr Anlageportfolio zu erweitern und langfristige finanzielle Ziele zu erreichen. Wenn Sie auf der Suche nach neuen Investmentmöglichkeiten sind, sollten Sie Sachwertinvestitionen definitiv in Betracht ziehen.

Hier zum kostenfreien Webinar anmelden

Hier mehr über das Angebot erfahren

Klimafreundliches Einfamilienhaus – KfW-Förderprogramm für Wohneigentum für Familien

Verbesserung KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ – Zins ab 0,01 % eff. p.a.

Hier geht’s direkt zum Förderprogramm

Ab dem 16.10.2023: Für den klimafreundlichen Neubau verbessert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bedingungen für das Förderprogramm Wohneigentum für Familien.

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Hier geht’s zum gesamten Förderprogramm

Ich möchte beraten werden

Energieeffizientes Gebäude mit Solarpaneelen – Zukunft des Heizens in Deutschland

Neues Heizungsprogramm soll beim Heizungsaustausch helfen – was Hauseigentümer wissen müssen

Berlin: Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Heizens geeinigt. Das Kabinett verabschiedete an diesem Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, mit dem die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in den kommenden Jahren gedrosselt werden sollen.

Mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs entfällt …. (hier weiter lesen)