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Familie vor sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilie – KfW-Förderung für Wohneigentum

Neues Förderprogramm für Familien ab 0,25% effektivem Jahreszins

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ab sofort (9.2024) ein neues zinsgünstiges Förderprogramm für Familien an. Das Programm richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wir haben die Eckdaten wie folgt zusammengefasst:

Wohn­eigentum für Familien – Bestands­erwerb:

Förderkredit ab 0,25 % effektiver Jahreszins

  • Für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die energieeffizient saniert wird
  • Kredithöchstbetrag: 100.000 bis 150.000 Euro
  • Förderung abhängig vom Einkommen

Was wird gefördert?

  • Kauf von bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Deutschland
  • Sanierung zur Energieeffizienz (mindestens Effizienzhaus 70)

Voraussetzungen:

  • Energiebedarfsausweis der Klasse F, G oder H erforderlich
  • Sanierung muss innerhalb von 4,5 Jahren erfolgen

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern oder Alleinerziehende
  • Eigenbedarf (mind. 50 % Miteigentumsquote)
  • Max. Haushaltseinkommen: 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je Kind)

Konditionen:

  • Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Zinssätze ab 0,25 %

Hier ist eine übersichtliche Tabelle zu den Konditionen des Förderkredits:

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins p.a.Effektiver Jahreszins
7 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,25 %0,25 %
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,33 %1,34 %
11 bis 25 Jahre20 Jahre1 bis 3 Jahre2,82 %2,86 %
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,50 %1,51 %
26 bis 35 Jahre20 Jahre1 bis 5 Jahre3,26 %3,31 %

Die vollständigen Eckdaten finden Sie hier:

Gerne helfen wir Ihnen, die passende Finanzierung für Sie zu finden.

Einfamilienhaus mit energetischen Verbesserungen – Preissteigerung durch Energieeffizienz

So stark wirkt sich die Energieeffizienzklasse auf Hauspreise aus

Die Energieeffizienzklasse gewinnt auf dem Immobilienmarkt zunehmend an Bedeutung. Eine ImmoScout24-Analyse von Einfamilienhäusern zeigt, wie sich die Kaufpreise in Abhängigkeit von Energieeffizienzklassen und Baujahr unterscheiden“ lautet es in einer Studie des Portalanbieters Immobilienscout24.

  • Der Preisunterschied zwischen den Energieeffizienzklassen A und H beim Altbau liegt bei 49 Prozent.Der Preisunterschied zwischen den Energieeffizienzklassen A und H beim Altbau liegt bei 49 Prozent.
  • Eine Sanierung zur nächsthöheren Energieeffizienzklasse hebt den Wert von Einfamilienhäusern je nach Baualter um bis zu 17 Prozent.
  • Besonders Einfamilienhäuser der Baujahre 1979 bis 1990 können schon durch kleinere Sanierungsmaßnahmen einen höheren Preis erzielen.

Hier geht es zum gesamten Artikel

Wie Sie Ihre Sanierung fördern oder bezuschussen können, erfahren Sie in unserem Fördermittelfinder.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Finanzierung sowie der Umsetzung Ihrer Sanierung.

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe – umweltfreundliche Heizanlage nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz 2024

Seit 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch immer die Transformation hin zu umweltfreundlichen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vorantreiben. Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl zwischen verschiedenen technologieoffenen Lösungen für Neubauten und die Modernisierung bestehender Heizungsanlagen. Informationen zu staatlichen Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Details zu den Erfüllungsoptionen im Heizungsgesetz und worauf dabei zu achten ist, können Sie unter www.freie-waerme.de nachlesen.

Individuelle Wärmeplanung mit regenerativen Heizungstechniken

“Der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage im Rahmen der GEG-Erfüllungsoptionen ist jederzeit möglich, solange die Kommunalen Wärmeplanungen noch nicht veröffentlicht wurden”, teilt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), mit. Er empfiehlt, sich von den örtlichen Heizungsfachleuten beraten zu lassen, da sie am besten wissen, welches regenerative Heizungssystem sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude am effizientesten ist und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.

Heizungsmodernisierungen tragen direkt zu Energieeinsparungs- und Klimazielen bei

“Die dezentralen Lösungen der Heizungs- und Ofentechnik mit erneuerbaren Energien tragen direkt und ohne Verzögerungen zu den Energieeinsparungs- und Klimazielen bei”, ergänzt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Man unterstütze die ab dem neuen Jahr bundesweit beginnende Kommunale Wärmeplanung, jedoch dürfe sie den Transformationsprozess mit dezentralen Wärmetechniken nicht behindern.

GEG-Erfüllungsoptionen für Neubauten

Das GEG gilt seit dem 01.01.2024 zunächst verbindlich für neu einzubauende Heizungen in ausgewiesenen Neubaugebieten. Dort dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Hierzu zählen unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (wie Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Brennstoffe nutzen (wie Bio-Methan, erneuerbare Flüssigbrennstoffe)
  • Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel, Solarthermie oder grünem/blauem Wasserstoff
  • “H2-Ready“-Gasheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie (wie Kamin- oder Kachelöfen mit Pellets, Scheitholz)

GEG-Optionen für bestehende Gebäude

Für den Gebäudebestand gelten neben den 65 Prozent-Erfüllungsoptionen auch folgende Regelungen:

  • Gas- oder Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, können noch bis spätestens zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Brennstoff betrieben werden.
  • Neue Gas- oder Ölheizungen sind vorübergehend in verschiedenen Konstellationen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien zulässig, zum Beispiel als Hybridlösung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder wenn sie teilweise mit Biomethan oder erneuerbaren Flüssigbrennstoffen betrieben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gas- oder Ölheizungen, die neu eingebaut werden, gemäß GEG verbindlich von einem Heizungsfachmann beraten werden. Zudem müssen ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien (wie Biomasse, Biomethan, grüner/blauer Wasserstoff, erneuerbare Flüssigbrennstoffe) genutzt werden (15 % im Jahr 2029, 30 % im Jahr 2035, 60 % im Jahr 2040).
  • Falls eine Gas- oder Ölheizung defekt ist, kann sie repariert werden.
  • Für irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizungen gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer sie die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen müssen (gebrauchte Heizungen oder Miet-Heizungen).
Klimafreundliches Einfamilienhaus – KfW-Förderprogramm für Wohneigentum für Familien

Verbesserung KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ – Zins ab 0,01 % eff. p.a.

Hier geht’s direkt zum Förderprogramm

Ab dem 16.10.2023: Für den klimafreundlichen Neubau verbessert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bedingungen für das Förderprogramm Wohneigentum für Familien.

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Hier geht’s zum gesamten Förderprogramm

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Energieeffizientes Gebäude mit Solarpaneelen – Zukunft des Heizens in Deutschland

Neues Heizungsprogramm soll beim Heizungsaustausch helfen – was Hauseigentümer wissen müssen

Berlin: Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Heizens geeinigt. Das Kabinett verabschiedete an diesem Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, mit dem die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in den kommenden Jahren gedrosselt werden sollen.

Mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs entfällt …. (hier weiter lesen)

Die richtige Förderung finden

Die richtige Förderung bedeutet bares Geld. Entweder als Zuschuss oder als günstiges Darlehen.

Neue Fenster, neue Heizung, die Nutzung von erneuerbaren Energien sind nur ein kleiner Ausschnitt der förderfähigen Bestandteile. Nutzen Sie unser Fördermittelportal um entspannt die beste Unterstützung im eigenen Vorhaben zu erhalten. Gehen Sie hierzu entweder auf Förderung finden oder oben in der Menüleiste auf „Förderung finden“.